Ilan Tesler wurde 2002 von einem deutschen Gericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine Tatwaffe wurde nie gefunden, einen Augenzeugen für den tödlichen Schuss gibt es bis heute nicht. Das Urteil liegt inzwischen mehr als 24 Jahre zurück. Seit 2025 wird dennoch wieder über den Fall gesprochen, weil eine mögliche Freilassung im Raum steht, ausgelöst durch ein Geständnis, dessen Inhalt öffentlich bislang nicht belegt ist.
Wer nach ihm sucht, landet meist bei der ARD-Serie „Mord auf dem Inka-Pfad“, die im April und Mai 2025 im Ersten lief. Die Serie erzählt die Geschichte als abgeschlossenen Kriminalfall. Der tatsächliche Akten- und Urteilsstand zeigt ein anderes Bild.
Inhaltsverzeichnis
Tesler und Glück: eine Beziehung zwischen Israel und München
Ilan Kan Sandy Tesler, so sein vollständiger Name, ist israelischer Staatsbürger. Anfang der 1990er Jahre lernte er in Israel die deutsche Krebsforscherin Ursula Glück kennen, acht Jahre älter als er. Glück stammte aus einer Münchner Metzgerfamilie und war eine Verwandte des Politikers Alois Glück, der im Februar 2024 starb. Tesler war zu dieser Zeit gelernter Elektriker und handelte mit Autozubehör.
Am 1. August 1995 heirateten die beiden in New York. Ursula Glück-Tesler blieb aus beruflichen Gründen zunächst dort, während Tesler zwischen Deutschland und Israel pendelte. Zur Beziehung selbst schrieb der Münchner Kriminalbeamte Josef Wilfling, zwei Jahrzehnte lang Leiter der Münchner Mordkommission, dass Tesler die Gefühle seiner Frau nicht im gleichen Maß erwiderte. Die Beziehung hielt nach seiner Darstellung auch deshalb, weil Glück ihn finanziell unterstützte.
Die Nacht auf dem Inka-Pfad
Zu Weihnachten 1996 reiste das Paar nach Peru, um den Inka-Pfad in Richtung Machu Picchu zu wandern. In der Nacht zum 7. Januar 1997, gegen fünf Uhr morgens, fiel ein Schuss im gemeinsamen Zelt nahe der Ruine Runcuracay auf rund 3.700 Metern Höhe. Ursula Glück-Tesler wurde am Kopf getroffen und starb sechs Tage später in einem Krankenhaus in Lima.
Tesler gab an, zwei bewaffnete Männer seien nachts ins Zelt eingedrungen und hätten seine Frau erschossen. Mehrere Punkte sprachen gegen diese Version und machten auch die peruanische Polizei skeptisch. Auf dem Inka-Pfad hatte es seit rund 20 Jahren keinen bewaffneten Überfall mehr gegeben, und Teslers angeblich gestohlene Geldbörse tauchte kurz darauf wieder auf. Eine Mitwanderin fand ihn am Morgen blutverschmiert vor dem Zelt vor, noch bevor bekannt wurde, dass eine Frau erschossen worden war. Wilfling beschrieb sein Verhalten in dieser Situation später als das eines aufgeschreckten Tieres, das in eine Falle gelaufen sei.
Für eine Anklage reichte das zu diesem Zeitpunkt nicht aus. Tesler durfte ausreisen. Die Ermittlungen kamen anschließend zwei Jahre lang nicht voran.
Der Prozess: verurteilt ohne Tatwaffe und ohne Geständnis
Die Ermittlungen kamen erst wieder in Bewegung, als bekannt wurde, dass Tesler kurz vor der Peru-Reise fünf Risikolebensversicherungen auf seine Frau abgeschlossen hatte, mit einer Gesamtsumme von etwa 1,5 Millionen D-Mark. 1999 wurde er am Flughafen München verhaftet.
Der Prozess vor dem Landgericht München I begann im Januar 2001 und dauerte ein volles Jahr, verteilt auf 56 Verhandlungstage. Nach Angaben von Joyn erstreckten sich die Ermittlungen unter anderem auf New York, die Anden in Peru, Deutschland und Südafrika. Ein knapp 40-köpfiges Team, darunter eine Staatsanwältin, ein Richter und ein Gerichtsschreiber, reiste im Jahr 2000 sogar zur Tatortrekonstruktion auf den Inka-Pfad.
| Punkt | Stand im Verfahren |
|---|---|
| Tatwaffe | Nie gefunden |
| Augenzeugen der Tat | Keine |
| Motiv laut Urteil | Habgier, rund 1,5 Millionen D-Mark aus fünf Lebensversicherungen |
| Geständnis während des Prozesses | Keines |
| Urteil | Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, 22. Januar 2002, rechtskräftig |
Insgesamt wurden im Verfahren rund 120 Zeugen gehört, die Ermittlungsakten umfassten etwa 16.000 Seiten. Am 22. Januar 2002 fiel das Urteil. Es beruhte vollständig auf Indizien, einer Kombination aus dem Versicherungsmotiv und der als unglaubwürdig eingestuften Tatschilderung, nicht auf einer Tatwaffe oder einem Zeugen für den Schuss selbst.
Die Überstellung nach Israel
Im Juni 2009 wurde Tesler aus deutscher Haft in ein Gefängnis in Israel überstellt. Die Süddeutsche Zeitung kommentierte diesen Schritt bereits im Dezember 2008 unter dem Titel „Trotz lebenslanger Haft: Mörder darf in seine Heimat“. Tesler war der erste israelische Staatsbürger, der von einem deutschen Gericht wegen Mordes verurteilt wurde. Das gab dem Fall zusätzlich eine diplomatische Dimension.
Das Geständnis, das sich bis heute nicht einordnen lässt
In den 28 Jahren zwischen der Tat und den ersten Berichten über ein mögliches Geständnis stritt Tesler jede Schuld ab. Seit 2025 kursieren Medienberichte, wonach er in israelischer Haft ein Teilgeständnis abgelegt haben soll. Die Schauspielerin Nina Gummich, die Ursula Glück-Tesler in der ARD-Serie spielt, sagte im April 2025 im Interview mit dem Fernsehmagazin Prisma, Tesler könnte bald freikommen und habe kurz zuvor gestanden. Sie fügte hinzu, man wisse nicht genau, ob dies aus echter Reue geschah oder um früher aus der Haft entlassen zu werden.
Bislang nennt keine der verfügbaren Quellen, wem gegenüber dieses Geständnis abgelegt wurde oder welchen genauen Wortlaut es hat. Stand August 2026 ist eine vorzeitige Freilassung weiterhin Gegenstand von Berichten, keine bestätigte Tatsache. Auch bleibt offen, ob sich das Geständnis auf die gesamte Tat bezieht oder nur auf Teile davon.
Rechtskräftiges Urteil, offene Fragen
Die ARD-Serie präsentiert den Fall als abgeschlossene Geschichte mit klarem Täter. Juristisch beruht die Verurteilung von 2002 ausschließlich auf Indizien, nicht auf einer Tatwaffe oder einem Augenzeugen, und das Urteil ist seit mehr als 24 Jahren rechtskräftig. Ein mögliches Geständnis würde daran nichts mehr ändern. Es würde nur die Grundlage verändern, auf der die Öffentlichkeit den Mordfall Ursula Glück-Tesler heute bewertet, fast 30 Jahre nach der Tat auf dem Inka-Pfad.
Ob das kursierende Teilgeständnis auf echter Reue beruht oder auf dem Versuch, eine frühere Entlassung zu erreichen, ist öffentlich nicht dokumentiert, und israelische Behörden haben sich bislang weder mit Namen noch mit Wortlaut dazu geäußert.

